Dienstleistungen: Gemeinde Lichtenstein

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Fristen

Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen.

Unterlagen

Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart
  • Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen

Kosten

350 bis 1000 €

Sonstiges

Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15d Absatz 1 Besondere Anforderungen bei Begasungen
  • Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis

Zuständigkeit

Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

21.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg